Kreisparteitag vom 10.01.2009

Beschluss:
Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Bereich
Die medizinische Versorgung im ländlichen Bereich, besonders in Sachsen Anhalt, zeichnet sich dadurch aus, dass immer weniger Landärzte als Hausärzte zur Verfügung stehen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt startete im Jahr 2008 den Versuch mit Mobilen Praxisassistentinnen (MoPra), die von einer ärztlichen Praxis aus die medizinische Grundversorgung (Blutdruckmessung, Überprüfung der Einnahme von Medikamenten, einfache Wundversorgung, Katheterwechsel usw.) wahrnehmen, dieses Defizit auszugleichen.
Da die ohnehin dezimierte Ärzteschaft in diesem Versuch über Gebühr mit der medizinischen Basisversorgung belastet wird, lehnen die Liberalen die flächendeckende Einführung dieses Modells ab.
Die FDP Stendal fordert vielmehr, examinierte Krankenschwestern und –pfleger, wie im Pflegebereich, zur selbständigen Erbringung der o.g. medizinischen Basisversorgung zuzulassen. Diese sollen die erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen selbständig abrechnen.
Beschluss:
Nein zu sozialistischen Studiengebühren!
Studiengebühren haben sich weltweit und unter differenten Wirtschaftsbedingungen als effektives Mittel erwiesen um einer großen Studierendenzahl ein Studium auf hohem Niveau zu garantieren, und die gesamtgesellschaftlichen Kosten gleichzeitig in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen zu halten.
Einheitsstudiengebühren, wie sie in einigen deutschen Bundesländern erhoben werden, verfehlen diese positiven Wirkungen jedoch, denn:
1. Studiengebühren die der Verbesserung der Lehre dienen sollen verpuffen, wenn die Landeszuweisungen an die Hochschulen im selben Atemzug abgesenkt werden.
2. Studiengebühren ohne die Möglichkeit der nachgelagerten Bezahlung, d.h. der Begleichung der fiktiven Studienschuld nach Aufnahme eines Berufs, schließen finanziell benachteiligte Studierende von höherer Bildung aus und verringern so die Gesamtzahl der Studierenden. Unser Land kann es sich jedoch nicht leisten auch nur ein Talent zu vergeuden. Wir brauchen mehr Fachkräfte, nicht weniger.
3. Studiengebühren die einheitlich für alle Fachrichtungen aller Hochschulen eines Bundeslandes ein einziges Beitragssatz festsetzen widersprechen nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz, nach dem ungleiches auch ungleich behandelt werden muss, sie zerstören zudem jeglichen freien Wettbewerb der Hochschulen um ihre Studierenden und unterminieren somit die Lenkungswirkung des Instruments, in qualitativer wie in quantitativer Sicht.
Daher fordert die FDP Stendal wettbewerbliche, nachgelagerte und universitäre Studiengebühren. Liberale Studiengebühren in diesem Sinne sind:
1. Nur Studiengebühren die der Hochschule direkt und zusätzlich zur Verbesserung der Lehre zukommen. Nur sie bringen den Studierenden einen Mehrwert und stoßen somit auf Akzeptanz indem sie denen die die Kosten tragen einen Nutzen geben.
2. Nur Studiengebühren die nachgelagert gezahlt werden können. Nur sie unterminieren nicht die Anstrengung unseres Landes nach der Erhöhung der Akademikerquote. Diese Erhöhung ist unerlässlich um unsere bildungsbasierte Gesellschaft zukunftsfähig zu machen.
3. Nur Studiengebühren die studiengangsspezifisch von der Hochschule, bzw. der Fakultät, festgesetzt werden. Nur sie ermöglichen Wettbewerb um hochwertigere und kosteneffizientere Lehre zwischen den gleichen Studiengängen unterschiedlicher Hochschulen, sowie verschiedenen Studiengängen.
Alle Studiengebührenmodelle welche die genannten drei Kriterien nicht erfüllen, können nicht die Zustimmung der FDP Stendal finden.
Beschluss:
Aufhebung der Kostenfreistellung für Vereine bei der Nutzung von Sportstätten in der Trägerschaft von Kommunen
Sportvereine tragen in der heutigen Gesellschaft eine große Verantwortung. Neben der sportlichen tritt auch die soziale Komponente immer mehr in den Vordergrund. Dazu gehören ebenfalls die Seniorenbetreuung (eine Folge des demographischen Wandels), die wachsenden Aufgaben im Gesundheitsschutz sowie Integrationsaufgaben (z.B. durch den Zuzug ausländischer Mitbürger).
Diese Ansprüche können nur unter bestimmten Rahmenbedingungen befriedigt werden. Zu den Rahmenbedingungen gehört bei vielen Sportarten eine Hallennutzungsmöglichkeit.
Bei der Trägerschaft der Hallen durch die Kommunen sehen aktuelle Regelungen eine kostenfreie Benutzung durch die Sportvereine vor.
Die Haushaltslage der Kommunen und der zum Teil sorglose Umgang der Sportler mit Einrichtungen, Geräten, Wasser und Energie hat in vielen Fällen dazu geführt, dass sich die Sporthallen in einem besorgniserregenden Zustand befinden und die Betriebskosten unangemessen hoch sind.
Zur Stärkung der Verantwortung der Sportvereine und zur langfristigen Sicherung der Sportstätten soll die Kostenfreistellung aufgehoben werden.
Die Sporthallennutzer sind in Abhängigkeit von und im Verhältnis zur schulischen Nutzung der Halle verursachergerecht an den Betriebskosten zu beteiligen. Nachgewiesene Betriebskosteneinsparungen sind durch die Kommune zweckgebunden für die Vereinsförderung oder investive Maßnahmen an der betroffenen Liegenschaft zu verwenden.
Hierzu sind zwischen dem Gebäudeträger und den Sportvereinen individuell gestaltete Vereinbarungen abzuschließen.

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