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Lydia Hüskens (MdL)


FDP Landtagsfraktion


Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker


Liberale Senioren Sachsen-Anhalt



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Warum sind Ihre Spenden so wichtig?

 

Wenn in unserem Land endlich etwas geschehen soll

 

für mehr Arbeitsplätze und mehr Wirtschaftskraft,
für eine bessere Bildung,
für mehr Netto,

 

dann geht dies nur mit einer starken liberalen Partei. Deutschlandweit ist die Stimmung sehr günstig für die FDP. Hinzu kommt, dass die FDP in Sachsen-Anhalt mit 13,3% bei der Landtagswahl im April 2002 ein hervorragendes Ergebnis erzielt hat. Die FDP konnte besser denn je allen Wählern verdeutlichen, dass sie für die Interessen der Bürger in Magdeburg und in Sachsen-Anhalt eintritt.



Was geschieht mit Ihrer Spende?

 

Die FDP ist entschlossen, in Deutschland und hier in Stendal ein überzeugendes Resultat in der parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit zu erreichen.

 

Dies aber kostet Geld, und dafür brauchen wir Ihre Spende. Viele Parteifreunde hatten sich schon im Bundes- und Landtagswahlkampf voll eingesetzt. Und dieser Einsatz hat sich gelohnt: Die FDP erreichte ein ganz neues Niveau von Stimmen, die Anzahl der Mitglieder nahm zu, und der Wahlkampf fand bundesweit Beachtung. Doch die weitere Arbeit kostet neben viel ehrenamtlichem Einsatz auch Geld.

 

Dazu brauchen wir,
der FDP-Kreisverband Stendal,
Ihre Unterstützung.

 

Investieren Sie bitte mit einer Spende an den Kreisverband in die Zukunft Stendals und Sachsen-Anhalts.

 



Wie können Sie spenden?

 

Sie können Ihre Spende an den Kreisverband Stendal auf folgendes Konto überweisen:


Konto:  30 10 003 535 
Bankleitzahl:      810 505 55 

(Bitte vergessen Sie nicht Ihre Adresse anzugeben, damit Wir Ihnen eine Spendenquittung zukommen lassen können.)



Steuerliche Hinweise

Beiträge und Spenden an die FDP können nach § 34g EstG bis zu 1534 Euro zur Hälfte von der zu zahlenden Lohn- oder Einkommenssteuer direkt abgezogen werden.
Darüber hinaus gehende Beiträge können bis zu weiteren 1534 Euro als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EstG geltend gemacht werden.
Diese Beträge verdoppeln sich bei Zusammenveranlagung von Ehegatten.

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